Seit 1.1.2011 ist im Kolpinghaus für betreutes Wohnen endlich der BAGS-Kollektivvertrag in Kraft, berichtet Jürgen Schamberger.

Der Kampf für die Umstellung auf den neuen Kollektivvertrag hatte sich über Jahre erstreckte. Dann ging es aber plötzlich ganz schnell. Noch Anfang Oktober, als ich nach einen halben Jahr Väterkarenz wieder in die Firma zurückkehrte, standen die Zeichen auf Kampf und wir bereiteten mit der Gewerkschaft alles für eine Betriebsversammlung und anschließende Aktionen vor. Doch am selben Tag, als ich die Geschäftsführung über unser Vorhaben informieren wollte, erhielt ich die Nachricht, dass der Vorstand sich entschieden hatte „freiwillig“ zum BAGS zu wechseln.

Was bedeutet der Wechsel für die Belegschaft, und welche Verbesserungen treten damit ein? Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 38 Wochenstunden bei vollen Gehalts- bzw. Lohnausgleich. Möglicherweise denken sich jetzt viele, dann muss die Arbeit, die man in 40 Stunden gemacht hat, eben jetzt in 38 Stunden erbracht werden. Das ist aber nicht der Fall, da das Personal um fünf Vollzeit-Planstellen aufgestockt wurde. Weiters haben wir eine Erhöhung der Löhne bei den Arbeitern um durchschnittlich 8% erreicht. Besonders hervorzuheben ist die Gleichstellung der Arbeiter mit den Angestellten bei den Kündigungsfristen. Zuvor hatte ein Arbeiter eine Woche Kündigungsfrist bis zum 3. Dienstjahr, zwei Wochen Kündigungsfrist bis zum 5. Dienstjahr usw. Jetzt sind es vier Wochen Kündigungsfrist bis zum 3. Dienstjahr und ab dann Gleichstellung mit den Angestellten, sprich zwei Monate bis zum 5. Dienstjahr usw.

Wichtig war uns der Wechsel zum BAGS-Kollektivvertrag, da wir eine Arbeitszeitverkürzung erreichen wollten, aber auch ein höheres kollektivvertragliches Grundgehalt und eine stabilere Gehaltsentwicklung. Bis jetzt wurden wir nach dem KV für Privatkrankenanstalten entlohnt. Dieser hat ein extrem niedriges Grundgehalt und durch die hohen freiwilligen Überzahlungen konnte sehr leicht Lohndumping betrieben werden. Die Gehaltsverhandlungen für den BAGS-Kollektivvertrag wurden heuer bereits mit 2% Erhöhung abgeschlossen, auch wenn zumindest 3,6% (Inflation plus Produktivitätszuwachs) angemessen gewesen wären.

Also nicht nur gehaltsmäßig hat sich für die KollegInnen im Kolpinghaus einiges verbessert, sondern sehr wichtig war auch eine Stärkung unserer Rechte.


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